Aeufnung der nötigen Mittel für die künftige Erfüllung der Arbeitgeberbeitragspflichten gegenüber der Personalvorsorgeeinrichtung der Firma sowie für allfällige Leistungsverbesserungen von Personal und Kader; freiwillige Ausrichtung von Leistungen an bei der Stifterfirma tätige oder tätig gewesene Mitarbeiter bzw. deren Angehörigen zur Sicherung der Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise bei wirtschaftlicher Not, Alter, Invalidität und Tod, soweit dies nicht durch andere Versicherungsträger gedeckt wird.