Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Konsumgütern jeglicher Art, insbesondere Kerzen und Zubehör. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Im übrigen kann sie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern.