Aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens und aus dem Stiftungsvermögen selbst sind Ausbildungsbeiträge auszurichten an bedürftige Studenten, Mittelschüler und Lehrlinge, die im Kanton Freiburg Wohnsitz haben und Schweizer Bürger sind. Das Stiftungsvermögen kann aufgebraucht werden.