Die Stiftung bezweckt die Gewährung von Unterstützung oder von Beiträgen an die Verbandsmitglieder sowie an deren Angehörigen: Vorsorge im Falle von Alter, Invalidität und Tod; Sozialleistungen in finanziellen Notlagen, wie etwa bei Krankheit oder Tod eines Angehörigen; Vorsorge und Unterstützung in Fällen von Arbeitslosigkeit; Leistungen zur Überbrückung wirtschaftlicher und technologisch bedingter Härten. Weiter bezweckt die Stiftung die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit und der Arbeitsmarktchancen der Verbandsmitglieder.