Entschuldung der Munizipalgemeinde Leukerbad unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung der Gläubiger. Kann von den Gläubigern der Munizipalgemeinde Leukerbad Forderungen käuflich erwerben. Kann diese Forderungen gegenüber der Munizipalgemeinde Leukerbad bis zu dem Zeitpunkt in vollem Umfange geltend machen, in welchem die Gesellschaft den Totalbetrag der von ihr an die verschiedenen Gläubiger bezahlten Forderungskaufpreise nebst eventueller Mehrwertsteuer von der Munizipalgemeinde zurück vergütet erhalten hat. Die Gesellschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert.