Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im In- und Ausland und das Erbringen der damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, gewerbliche Schutzrechte erwerben, halten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern, oder welche die Anlage oder Verwaltung des Gesellschaftsvermögens betreffen.