Betrieb eines Taxi- und Transportunternehmens. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synerigen mit dem Hauptzweck zu erzielen sind, ferner Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten, veräussern und belasten.