Finanzielle Unterstützung von förderungswürdigen konzertreifen Instrumentalisten, Sängern und in der Schweiz domizilierten jüngeren Komponisten, die das fünfunddreissigste Altersjahr noch nicht erreicht haben. Durch Vergabungen der Stiftung können insbesondere die Weiterbildung (Auslandaufenthalte u.a.) sowie die Durchführung von Konzerten im Sinne der Gewährung einer Starthilfe finanziert werden.