Erwerb und Vewaltung von Finanz-, Industrie-, Handels-, Sach- und Immobilienanlagen, mit Ausnahme von Immobilienanlagen, die dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellt sind, Beteiligung an Finanz-, Industrie-, Handels- und Immobilienunternehmen, mit Ausnahme von Immobilienunternehmen, die dem Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellt sind.