Finanzielle Unterstützung der Nachkommen der Stifterin, Frau Hedy Ria Huber-Trippel, a) bei der Bestreitung für Kosten für Erziehung, Bildung, Ausstattung oder ähnliche Ziele, und b) in allgemeinen Notlagen im Alter, bei Krankheit, bei Unfall oder sonstiger unverschuldeter Bedürftigkeit aus Mitteln der Erträge und des Stiftungsvermögens.