Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Krankheit, Unfall, Militärdienst bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern, sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden.