Der Hilfsfonds bezweckt, invaliden Lehrern und Lehrerinnen, Lehrerswitwen und Lehrerswaisen in besonders unterstützungsbedürftigen Fällen von früher Invalidität oder Hinterlassenenfürsorge neben den Renten, die durch die Pensionskasse geleistet werden, freie Zulagen zu gewähren.