Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann sie Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei die selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.