Unterstützung und Verbesserung der Durchsetzung der Rechte natürlicher Personen gegenüber Banken und anderen Unternehmen, dem Staatswesen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrechtes durch Ausrichtung von Kostenbeiträgen, Gewährung an Gerichte oder Rechtsanwälte oder Gewährung zinsloser, ungesicherter Darlehen zur Finanzierung derartiger Rechtsstreitigkeiten, sofern es den Destinatären nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen und soweit der staatlich gewährte Kostenerlass nicht möglich ist oder im Einzelfall keinen ausreichenden Rechtsschutz bietet.