Die Stiftung bezweckt die Förderung der steuerbegünstigten, gebundenen Selbstvorsorge durch Abschluss entsprechender Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen natürlichen Personen. Sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen. Sie verfolgt diesen Zweck durch Führen von gebundenen Vorsorgevereinbarungen oder auf andere durch die BVV3 zulässige Weise.