Die Stiftung hat den Zweck, leitenden Mitarbeitern der mehrheitlich durch die Rapp AG beherrschten Beteiligungsgesellschaften die Beteiligung an der Rapp AG oder an deren Beteiligungsgesellschaften zu ermöglichen. Zu diesem Zweck erwirbt die Stiftung Aktien dieser Gesellschaften, welche sie leitenden Mitarbeitern gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Sie kann ferner freiwillige Zuwendungen an die Stiftung der Rapp AG für Mitarbeiterbeteiligung oder an die Personalvorsorgestiftung Rapp AG vornehmen.