Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterin sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie Notlagen wie aus Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage.