Förderung der Entwicklungs- und Aufbauhilfe für die sich entwickelnden Länder (sogenannte Dritte Welt) unter Berücksichtigung der Erhaltung der natürlichen Umwelt und der Wahrung von Menschenrechten. Sie bezweckt auch die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes; Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, die Unterstützung bedürftiger Personen oder Personengruppen sowie die Organisation und Förderung von und die Beteiligung an humanitären und sozialen Aktionen.