Schutz der Bevölkerung vor dem gesundheitsschädlichen und störenden Fluglärm und vor anderen gesundheitsschädlichen Immissionen des Flugverkehrs im Kanton Zürich auf gemeinnütziger Basis und ohne Erwerbs- und Selbsthilfezweck. Der Fluglärm und andere gesundheitsschädliche Immissionen des Flugverkehrs sollen in bereits betroffenen Gebieten reduziert und in noch nicht betroffenen Gebieten verhindert werden.