Betrieb eines Augenoptikergeschäftes mit allen damit zusammenhängenden Arbeiten, Dienstleistungen und Beratungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben, sich an solchen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, überbauen, belasten, verwalten und veräussern.