Die Stiftung setzt sich im Interesse der Volksgesundheit gesamtschweizerisch, regional und lokal ein a) für die Rechte und den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung, b) für die Förderung der rauchfreien Umgebung, c) für die Durchführung von Präventionsmassnahmen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zur Unterlassung des Rauchens, sowie allgemein für die Anliegen der nichtrauchenden Menschen; kann Aktionen, Kampagnen, Vorstösse, Gerichts- und Administrationsverfahren durchführen und anderen Organisationen oder Einzelpersonen Zuwendungen zur Durchführung von solchen Tätigkeiten ausrichten.