Handel mit Kinderkleidern, Kinderartikel, Spielsachen, Handel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Haushaltartikeln, Bekleidung, Textilien und dergleichen; die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten und veräussern, kann verwandte Branchen angliedern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.