Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Opfern strafbarer Handlungen gemäss Art. 9 ff. Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfesgesetz, OHG) vom 23. März 2007. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben betreibt die Stiftung im Sinne von Art. 1 ff. OHG eine Beratungsstelle mit dem Namen Opferberatung Zürich.