Betrieb eines Hotel-Restaurationsbetriebes; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen ähnlichen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zweckes als geeignet erscheinen, darin eingeschlossen sind Kauf, Verkauf sowie Überbauung und Verwaltung von Liegenschaften.