Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Veräusserung, die Verwaltung sowie die Vermittlung von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten, gleichartige oder verwandte Unternehmen gründen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.