Betrieb einer Autogarage, insbesondere Handel mit Personen- und Nutzfahrzeugen sowie Ausführung von Reparaturen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, Liegenschaften, Wertschriften und Lizenzrechte erwerben, verwalten und verkaufen sowie Darlehen aufnehmen und gewähren.