Betrieb von Imbiss- und Takeaway-Geschäften und Gastronomieunternehmungen, insbesondere an Bahnhöfen sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere im Bereich der Gastronomie; kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.