Betrieb eines Blumengeschäftes, Handel mit Pflanzen, Beratung in Belangen der Floristik und Gestaltung sowie Handel mit floristischem Zubehör und Wohnaccessoires; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.