Halten und Verwalten von Beteiligungen und von Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft kann Patent-, Marken-, Urheber-, Design- und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherungsgeschäfte, einschliesslich Garantien, Pfandbestellungen, Globalzessionen, Sicherungübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen, auch wenn diese in deren ausschliesslichem Interesse liegen. Sie kann Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern.