Erbringung von Werbedienstleistungen und Vermittlung von Finanzregulierungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundstücke oder Liegenschaften erwerben oder veräussern. [Eintrag aufgrund geänderter Praxis.]