Beteiligung an Unternehmungen des In- und Auslandes vor allem im Tourismusbereich, namentlich kapitalmässige Beteiligung durch Erwerb von Aktien oder direkte Beteiligung am Eigenkapital anderer Unternehmungen und dergleichen. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an Unternehmungen im In- und Ausland erwerben, halten und veräussern und weitere verwandte Branchen angliedern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen.