Betrieb einer Automobilwerkstätte, insbesondere An- und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen von Fahrzeugen, An- und Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör sowie allen weiteren mit dem Garagenbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.