Uebernahme und Ausführung von Hoch- und Tiefbauten jeder Art, Betrieb einer Generalunternehmung, nämlich Erstellung schlüsselfertiger Bauten sowie Erwerb, Ueberbauung, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Immobilien erwerben oder veräussern.