Durchführung von Finanzgeschäften jeglicher Art, unter anderem Erwerb, Gewährung und Entgegennahme von Darlehen, Abgabe von Garantien und Übernahme von Bürgschaften. Die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die Empfehlung dazu sind ausgeschlossen; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten.