Betrieb von Kinderkrippen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder verkaufen, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.