Betrieb einer mechanischen Werkstätte, Maschinenbau usw.; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Lizenzen und Vertretungen übernehmen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Immaterialgüterrechte erwerben sowie Marken schützen.