Führen eines Bauunternehmens. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen, gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder neu errichten sowie Grundbesitz im In- und Ausland erwerben, bebauen, verwalten, vermieten, verpachten oder verkaufen.