Betreiben einer Patentanwaltskanzlei, was die geschäftsmässige Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des geistigen Eigentums, insbesondere Patent-, Marken-, Muster und Modellangelegenheiten sowie damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs und des Urheberrechts miteinbezieht. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Tätigkeit sämtliche Rechtsgeschäfte abschliessen, die der Verwaltungsrat als im Interesse der Gesellschaft ansieht. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Patentanwaltsgesellschaften sowie der Zusammenschluss der Gesellschaft mit anderen Patentanwaltsgesellschaften zu einer Konzernverbindung sind zulässig.