Handel mit Edelmetallen, mit edelmetallhaltigen Abfällen und mit Edelmetallhalbfabrikaten für edelmetallverarbeitende Unternehmen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.