Führung von Restaurantbetrieben. Kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, welche direkt oder indirekt geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.