Betrieb eines Reisebüros sowie alle übrigen Funktionen, die in den weitgefassten Geschäftsbereich einer in der Reisebranche tätigen Gesellschaft fallen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.