Betrieb eines Verwaltungs-, Beratungs- und Treuhandbüros; kann Zweigniederlassungen errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, sich an Unternehmen beteiligen, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, Darlehen aufnehmen und gewähren sowie Garantien und andere Sicherheiten stellen.