Betrieb einer Künstleragentur, insbesondere Übernahme des Managements für Künstler und Formationen aller künstlerischen, kulturellen sowie Sport- und Freizeitbereiche sowie Organisation von Events, Auftritten und Tourneen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.