Die Führung und Betrieb eines Gastwirtschafts- und Hotelbetriebes, namentlich die gewerbsmässige Abgabe von Kost und Logis sowie die Vermietung von Hotelzimmern usw. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerbeben, belasten, veräussern und verwalten.