Führung von Betrieben unter Beachtung des Spitalgesetzes des Kantons Solothurn. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und betreiben und sich bei anderen gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen und alle Geschäfte eingehen sowie Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern.