Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Patente, Handelsmarken und technische und industrielle Kenntnisse erwerben, verwalten und übertragen; die Gesellschaft kann sich an anderen in- und ausländischen Unternehmungen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschan kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten und veräussern.