Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann zum Erreichen des Hauptzweckes im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle kommerziellen und finanziellen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt damit in Zusammenhang stehen.