Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende können sich im Rahmen der BVG-Vorschriften der Vorsorgekasse ihres Personals anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzliche Mindestleistungen hinausgehende Vorsorge betreiben sowie rein ausserobligatorische Vorsorge betreiben.