Erhalt des Gedenkplatzes Inf Rgt 1 in Schwarzsee und dessen Nutzung als Begegnungsort. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen oder gewinnorientierten Zweck. Im Fall jedoch, wo eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gesetzlich verpflichtet wäre, gleichartige Leistungen wie die Stiftung zu erteilen, könnte die letztere nur subsidiär zum Einsatz gelangen.