Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Unternehmens das Liegenschaften und Grundstücke verwaltet, erwirbt und veräussert. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.